Wohnung fürs Studium in Leipzig: Lohnt es sich für Eltern, zu kaufen statt Miete zu zahlen?

Rund 8.000 Erstsemester suchen jedes Jahr in Leipzig eine Unterkunft. Was Eltern beim Kauf einer Wohnung für ihr studierendes Kind beachten sollten – mit Finanzierung, Beispielrechnung und Steuerhinweisen.

Jedes Jahr zum Wintersemester beginnen in Leipzig rund 8.000 junge Menschen ihr Studium – und die meisten brauchen kurzfristig eine Wohnung. Viele Eltern fragen sich deshalb: Statt jahrelang Miete zu zahlen, lieber eine kleine Wohnung kaufen, in der das Kind während des Studiums wohnt und die später weitervermietet wird? Hier erfahren Sie, was dafür spricht, womit Sie rechnen müssen und wie die Finanzierung funktioniert.

Wie angespannt ist der Wohnungsmarkt für Studierende in Leipzig?

Kurz gesagt: sehr. Eine Befragung des Studentenwerks Leipzig unter knapp 4.000 Studierenden (veröffentlicht im April 2026) zeigt:

  • In Leipzig studieren rund 40.000 Menschen, jedes Jahr kommen rund 8.000 Studienanfänger hinzu.
  • 82 % der Erstsemester ziehen erst zum Studium nach Leipzig.
  • 58 % erhalten ihre Studienplatzzusage erst ein bis zwei Monate vor Semesterbeginn.
  • 79 % halten es für schwierig, in Leipzig eine bezahlbare Unterkunft zu finden.
  • Das Studentenwerk hat rund 5.200 Wohnheimplätze – bei rund 40.000 Studierenden.

Zu den Kosten: Ein Wohnheimzimmer kostet im Schnitt rund 310 € inklusive Nebenkosten und Möblierung. Ein WG-Zimmer auf dem freien Markt liegt laut Studentenwerk rund 100 € darüber, eine eigene Wohnung oder ein Apartment mehr als 200 € darüber.

Kaufen statt mieten: Wie das Modell funktioniert

Die Eltern kaufen eine Wohnung und vermieten sie an ihr Kind – oft eine Zwei- oder Dreizimmerwohnung, in der das Kind mit Mitbewohnern lebt. Die Mieteinnahmen fließen in die Finanzierung. Nach dem Studium wird die Wohnung weitervermietet, verkauft oder an das Kind übertragen.

Was dafür spricht:

  • Statt Miete an Dritte zu zahlen, bauen Sie mit der Tilgung eigenes Vermögen auf.
  • Die Nachfrage nach kleinen Wohnungen in Uni-Nähe ist in Leipzig hoch – die Weitervermietung ist entsprechend gut planbar.
  • Ihr Kind wohnt sicher, und Sie müssen nicht jedes Semester neu suchen.

Was Sie bedenken sollten:

  • Kaufnebenkosten: In Sachsen rund 7,5 % des Kaufpreises ohne Makler, gut 11 % mit Makler.
  • Laufende Kosten: Hausgeld, Rücklagen für Instandhaltung und mögliche Leerstände gehören in die Rechnung.
  • Verwaltung: Sie sind Vermieter – mit allen Rechten und Pflichten, auch gegenüber Mitbewohnern Ihres Kindes.
  • Zeithorizont: Ein Studium dauert meist drei bis sechs Jahre. Rechnen Sie das Modell so, dass es auch danach als normale Vermietung trägt.

So finanzieren Banken eine Wohnung für das Kind

  • Eigenkapital: Banken erwarten bei vermieteten Wohnungen meist, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital kommen. Mehr Eigenkapital verbessert den Zins spürbar.
  • Mieteinnahmen: Die Bank rechnet die Miete in die Haushaltsrechnung ein – in der Regel aber nicht in voller Höhe, sondern mit einem Abschlag.
  • Tilgung und Zinsbindung: Passen Sie die Zinsbindung an Ihre Pläne an – etwa so, dass sie nicht genau dann ausläuft, wenn das Kind auszieht und die Wohnung neu vermietet wird.
  • Wer kauft? Ob ein Elternteil, beide Eltern oder später das Kind Eigentümer sein soll, beeinflusst Finanzierung, Steuer und Erbfolge. Das sollte vor dem Kauf geklärt sein.

Beispielrechnung: Was die Finanzierung im Monat kostet

Ein vereinfachtes Beispiel mit Annahmen – kein Angebot und keine Aussage über Leipziger Kaufpreise:

  • Kaufpreis 180.000 €, Kaufnebenkosten 7,5 % (13.500 €)
  • Eigenkapital 50.000 €, Darlehen 143.500 €
  • Angenommen 3,5 % Sollzins und 2 % Anfangstilgung: rund 658 € Monatsrate

Dem stehen die Mieteinnahmen gegenüber – abzüglich Hausgeld und Rücklagen. Ob sich das Modell für Sie rechnet, hängt vor allem vom Kaufpreis, dem Zustand der Wohnung und der erzielbaren Miete ab. Genau diese Rechnung mache ich gern mit Ihnen.

Steuer: Was Eltern wissen sollten

Die folgenden Punkte sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Steuerberatung:

  • Die Vermietung an das eigene Kind wird steuerlich anerkannt, wenn der Mietvertrag wie unter Fremden gestaltet ist und auch so gelebt wird.
  • Beträgt die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, können die Werbungskosten in der Regel voll abgezogen werden. Darunter wird es komplizierter.
  • Wird eine vermietete Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein.
  • Für die spätere Übertragung an das Kind gibt es Freibeträge bei der Schenkungsteuer.

Sprechen Sie diese Punkte vor dem Kauf mit Ihrer Steuerberatung durch.

Fazit

Eine eigene Wohnung für das Studium kann in Leipzig eine sinnvolle Alternative zur Miete sein – vor allem, wenn sie auch nach dem Studium als Vermietung trägt. Entscheidend sind ein realistischer Kaufpreis, genug Eigenkapital für die Nebenkosten und eine Finanzierung, die zu Ihren Plänen passt. Ich vergleiche dafür über 100 Banken und rechne mit Ihnen durch, was für Ihre Familie passt.

Häufige Fragen

Darf ich eine Wohnung an mein eigenes Kind vermieten?

Ja. Steuerlich anerkannt wird das, wenn der Mietvertrag wie unter Fremden gestaltet ist und auch so umgesetzt wird. Liegt die Miete bei mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, sind die Werbungskosten in der Regel voll abziehbar. Details klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine vermietete Wohnung?

Banken erwarten meist, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital gezahlt werden – in Sachsen rund 7,5 % des Kaufpreises ohne Makler. Mehr Eigenkapital verbessert die Konditionen.

Rechnet die Bank die Miete meines Kindes als Einnahme an?

In der Regel ja, allerdings meist nicht in voller Höhe. Banken setzen Mieteinnahmen mit einem Abschlag an, um Leerstand und Kosten abzufedern.

Was passiert mit der Wohnung nach dem Studium?

Sie können sie weitervermieten, verkaufen oder an Ihr Kind übertragen. Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann ein Gewinn steuerpflichtig sein; für eine Schenkung an das Kind gibt es Freibeträge.

Quellen

  1. Studentenwerk Leipzig: Pressemitteilung zur Befragung „Einkommens- und Wohnsituation“ (16.04.2026)
  2. Einkommensteuergesetz, § 21 Abs. 2 (verbilligte Vermietung)
  3. Einkommensteuergesetz, § 23 (private Veräußerungsgeschäfte)
  4. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 16 (Freibeträge)